Unsere Jugendschutztafeln
Nach §3 des
Jugendschutzgesetzes sind
Sie verpflichtet in Ihren Räumlichkeiten eine
Jugendschutztafel gut lesbar als Aushang
bekannt zu machen. Sie sehen als rechtes
Formular den "Auszug aus dem Jugend-
schutzgesetz" und als linke Abbildung die
"Gegenüberstellung Jugendschutzgesetz".
Beide liefern wir gedruckt in edlem 170 g
Kartonpapier und in 125 mic. Folie plastifiziert. Durch einen
großzügigen
Plastifizierungsrand oben und unten und einer Bohrung oben in der Mitte
können Sie
die Tafeln leicht am gewünschten Ort befestigen. |